Geschwindigkeitsmessung

Geschwindigkeitsmessung

Wer wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt worden ist und einen Bußgeldbescheid erhält, kann dagegen Einspruch einlegen. Erfolgversprechend ist der Einspruch, wenn konkrete Einwendungen gegen die individuelle Messung vorgebracht werden. Ansonsten kann das Gericht davon ausgehen, dass die Messung ordnungsgemäß verlaufen ist. Oft empfiehlt es sich, schon vor dem Gerichtstermin einen technischen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung zu beauftragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht.

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