Hat ein Führerscheininhaber acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Parkverstöße führen in der Regel nicht zu einem Eintrag in Flensburg. Aber auch unabhängig von den eingetragenen Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Autofahrer hartnäckig Vorschriften missachtet, die im Interesse eines geordneten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind. Nach Ansicht der Gerichte gibt der Verkehrsteilnehmer mit der Missachtung zu erkennen, dass er die Vorschriften nicht anerkennt und auch nicht willens ist, sie einzuhalten.
So wurde einem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen, weil er innerhalb von viereinhalb Jahren 118 Verstöße gegen Parkregeln begangen hat.
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