Fotos für den Wohnungsverkauf - Muss der Mieter Fotoaufnahmen dulden?

Fotos für den Wohnungsverkauf - Muss der Mieter Fotoaufnahmen dulden?

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt (Az: 21 C 987/13), kann der Vermieter von dem Mieter nicht verlangen, dass dieser die Anfertigung von Fotos in seiner Wohnung duldet, die zur Erstellung von Internetanzeigen zur Veräußerung der Mietsache verwendet werden sollen. Der Eingriff in die Privatsphäre des Mieters überwiegt dem Interesse des Vermieters an der Anfertigung von Lichtbildern zur Vermarktung der Mietsache.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Sascha Fellner Ihr Rechtsanwalt
Sascha Fellner

02161 9203-11

Jetzt anfragen
Profilbild - Thomas Müting Ihr Rechtsanwalt
Thomas Müting

02161 9203-38

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren