Gespräche mit dem Verteidiger werden nicht überwacht
Der Mandant im Gefängnis, der Verteidiger kommt zur Rücksprache, im Hintergrund ein Wachtmeister, der natürlich alles mitbekommt - so sieht es in Fernsehfilmen häufig aus.
Tatsächlich werden Gespräche zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten nicht überwacht. Unsere Rechtsordnung legt hohen Wert darauf, dass ein Beschuldigter unbeschränkt, insbesondere unkontrolliert durch staatliche Stellen mit seinem Verteidiger sprechen kann. Ein Gespräch im Gefängnis in Anwesenheit eines Wachtmeisters ist undenkbar.
Auch der Schriftverkehr zwischen dem Beschuldigtem und seinem Verteidiger unterliegt keiner Beschränkung und Überwachung. Während bei einem Untersuchungsgefangenen Briefe an oder von Angehörigen, Freunden und anderen Personen kontrolliert werden können, ist eine Überwachung der Verteidigerpost unzulässig. Verteidigerpost sind Briefe des Verteidigers an den Beschuldigten aber auch Briefe des Beschuldigten an seinen Verteidiger.
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