Fahrverbot nach Handynutzung

Fahrverbot nach Handynutzung

Auch wegen der verbotenen Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Autofahrer kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Der Autofahrer hatte sieben Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Drei Eintragungen gingen darauf zurück, dass er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und verhängte gleichzeitig ein Fahrverbot von einem Monat. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Eine Geldbuße ahnde das Verhalten des Autofahrers nicht ausreichend. Ein Fahrverbot könne auch dann verhängt werden, wenn ein Autofahrer beharrlich gegen Verkehrsvorschriften verstoße, die für sich allein genommen ein Fahrverbot nicht auslösen.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Thomas Claßen Ihr Rechtsanwalt
Thomas Claßen

02161 9203-17

Jetzt anfragen
Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen
Profilbild - Oliver Maubach Ihr Rechtsanwalt
Oliver Maubach

02161 9203-30

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Philip Schwartz Ihr Rechtsanwalt
Dr. Philip Schwartz

02161 9203-11

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren