Auch wegen der verbotenen Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Autofahrer kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Der Autofahrer hatte sieben Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Drei Eintragungen gingen darauf zurück, dass er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und verhängte gleichzeitig ein Fahrverbot von einem Monat. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Eine Geldbuße ahnde das Verhalten des Autofahrers nicht ausreichend. Ein Fahrverbot könne auch dann verhängt werden, wenn ein Autofahrer beharrlich gegen Verkehrsvorschriften verstoße, die für sich allein genommen ein Fahrverbot nicht auslösen.
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