Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist stärker als die Totenruhe und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Für die Feststellung der Vaterschaft darf der Verstorbene daher exhumiert werden. Unerheblich ist, ob dieses Recht lediglich aufgrund vermögensrechtlicher Interessen geltend gemacht wird.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren