Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist stärker als die Totenruhe und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Für die Feststellung der Vaterschaft darf der Verstorbene daher exhumiert werden. Unerheblich ist, ob dieses Recht lediglich aufgrund vermögensrechtlicher Interessen geltend gemacht wird.
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