Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von restlichem Werklohn in Anspruch. Die Beklagten rechnen mit Gegenforderungen auf, die aus einer Beschädigung des bereits im Wohnhaus befindlichen Parkett bei den Arbeiten der Klägerin eingetreten sind.
Das OLG Düsseldorf musste sich mit der Frage beschäftigen, ob auch sog. Begleitkosten (wie z. B. Malerkosten) auf der Basis eines Sachverständigengutachtens berechnet werden können. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2015 - 5 U 97/14 -) sind derartige Begleitkosten fiktiv auf der Basis einer Sachverständigenschätzung ersatzfähig, wenn sie zwangsläufig mit der Schadensbeseitigung verbunden sind und ihr Ausmaß sicher geschätzt werden kann.
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