Elternunterhalt: Tilgungsaufwendung als Altersvorsorge

Elternunterhalt: Tilgungsaufwendung als Altersvorsorge

Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt stellen Tilgungsaufwendungen für die selbstgenutzte Immobilie Altersvorsorge dar. Diese Aufwendungen sind folglich auf die Obergrenze für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 5 Prozent des Bruttoeinkommens zusätzlich zur primären Altersvorsorge (z. B. Rentenbeiträge), anzurechnen. Insgesamt werden von der Rechtsprechung 25 Prozent des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge berücksichtigt. Erreichen oder übersteigen daher bereits die Tilgungsaufwendungen diese Obergrenze, sind weitere Altersvorsorgebeiträge beim Unterhaltspflichtigen nicht mehr abzusetzen, so OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2015 - 14 UF 70/15.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren