Der nächste Sturm kommt bestimmt !

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Betroffene von Sturmschäden stehen zunächst vor der Frage, ob und ggf. welche Versicherung für die eingetretenen Schäden aufkommen muss.

Gebäude- und Hausratversicherung
Diese Versicherung kommen für alle Sturmschäden auf, die der Sturm direkt verursacht hat. Dabei muss nach den übereinstimmenden Versicherungsbedingungen mind. Windstärke 8 gegeben sein. Aber auch Folgeschäden eines Unwetters sind versichert, wie z.B. Beschädigung von Wohnung und Hausrat in Folge von Wassereintritt durch ein beschädigtes Hausdach.

Kfz-Versicherung
Eine Deckung von Sturmschäden besteht für den Fall, dass eine Teilkaskoversicherung besteht, die meistens auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist. Hat der Kfz-Halter dagegen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung, bleibt der Halter in der Regel auf dem erlittenen Sturmschaden sitzen.

Wichtig:
In jedem Fall sollte der Sturmschaden zusammen mit Schadenfotos unverzüglich der Versicherung schriftlich gemeldet werden.

Daneben sollten Sie im Rahmen Ihrer Schadensminderungspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden sofort veranlassen. Hierzu gehören u.a. Sicherung des Hausrats, provisorische Abdichtung beschädigter Dachbereiche, gebrochener Fensterscheiben etc.

Für eine weitergehende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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