Den Letzten beißen die Hunde - Schlusserbe beim Berliner Testament

Den Letzten beißen die Hunde - Schlusserbe beim Berliner Testament

Die Eltern setzen sich beim Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Nach dem Tod des ersten Elternteils geht das ganze Vermögen auf den Überlebenden über. Die Kinder machen aus Rücksicht häufig keinen Pflichtteil geltend. Was passiert, wenn der Überlebende sein Hab und Gut auf einen anderen überträgt?

Die als Schlusserben eingesetzten Kinder erben einen wertlosen Nachlass. Mit einem Verfügungsunterlassungsvermächtnis können die Kinder abgesichert werden. Dem Überlebenden kann es faktisch unmöglich gemacht werden, das eigene Haus auf jemand anderes oder nur auf eines von mehreren Kindern zu übertragen. Möglich sind Übernahmerechte oder Auszahlungsverpflichtungen. Die genaue Formulierung sollte einem Fachmann überlassen werden.

 

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