Die Eltern setzen sich beim Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Nach dem Tod des ersten Elternteils geht das ganze Vermögen auf den Überlebenden über. Die Kinder machen aus Rücksicht häufig keinen Pflichtteil geltend. Was passiert, wenn der Überlebende sein Hab und Gut auf einen anderen überträgt?
Die als Schlusserben eingesetzten Kinder erben einen wertlosen Nachlass. Mit einem Verfügungsunterlassungsvermäch
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