In immer mehr Autos sieht man Dashcams, also Kameras auf dem Armaturenbrett, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen können. Wichtig zu wissen, welche rechtlichen Grenzen es gibt.
Gegen das Datenschutzgesetz verstößt, wer mit diesen Kameras dauerhaft Aufnahmen macht. Zulässig ist es, in einer konkreten Situation die Kamera einzuschalten. Was viele vergessen: Die Polizei kann im Falle eines Unfalls solche Kameras sicherstellen. Dann können die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst verwendet werden.
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