Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutrale Dekoration übernommene Wohnung mit einem farbigen Anstrich zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
Fazit:
Der Vermieter kann gegen einen ungewöhnlichen Farbanstrich während der Mietzeit nichts unternehmen. Bei Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter aber einen Anspruch auf eine neutrale Dekoration.
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