BIM (Building Information Modeling) ist ein hochaktuelles Thema. Auftraggeber profitieren davon, da sie einen über die bisherige Planung weit hinausgehenden Mehrwert erhalten. Dies gilt nicht nur in der Planungs- und Ausführungsphase, sondern insbesondere auch beim anschließenden Betrieb eines Bauwerkes. Zum Schutz des geistigen Eigentums der Architektin und Architekten gibt es noch viele offene Fragen, die zu klären sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann aber bereits der Rat erteilt werden, dass die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Bauwerksdatenmodellen in die jeweiligen Architektenverträge aufgenommen werden müssen.
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