Abrechnung von Prozesskosten in der Jahresabrechnung

Abrechnung von Prozesskosten in der Jahresabrechnung

Auch ein im Prozess obsiegender Eigentümer muss anteilig an den entstandenen Prozesskosten beteiligt werden, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend macht.

Hintergrund der zu entscheidenden Klage war eine Anfechtung gegen den Ansatz von Prozesskosten in der Jahreseinzelabrechnung. Die Eigentümergemeinschaft hatte ein Eigentümer auf Zahlung von Sonderumlage verklagt. Letztlich wurde die Klage abgewiesen und die Gemeinschaft wurde zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt. Die Jahresabrechnung davon das die Kosten des Rechtsstreits auf alle Wohnungseigentümer verteilt wurde auch auf den siegreichen Eigentümer. Dieser sah sich zu Unrecht veranlagt und ging gegen die erste Abrechnung vor.
Der BGH entschied nunmehr, dass auch ein Eigentümer, wenn er in einem Prozess gegen die Eigentümergemeinschaft obsiegt, anteilig an den Prozesskosten der Gemeinschaft beteiligt werden muss. Dies jedenfalls dann, wenn die Gemeinschaft in dem Prozess gemeinschaftliche Beitrags- und Schadensersatzansprüche geltend macht.
In der Vergangenheit wurde die Frage, ob die Kosten eines Rechtsstreits auch von dem obsiegenden Eigentümer neben den übrigen Eigentümern zu tragen sind, unterschiedlich beantwortet und in der Rechtsprechung uneinheitlich entschieden.

Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die entstandenen Kosten darauf beruhen, dass der Verband gemeinschaftliche Beitrags- oder Schadensersatzansprüche geltend macht. § 16 Abs. 8 WEG stünden der Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, der Gesetzgeber habe unabsichtlich diese Vorschrift zu weit gefasst.
Dennoch bleibt - trotz der Entscheidung des BGHs - die Frage offen, ob Prozesskosten der Gemeinschaft allgemein von den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich aufgebracht werden müssen.

Der BGH bezog sich ausdrücklich nur auf den Fall , in dem die Gemeinschaft gemeinschaftliche Beitrags- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat.

 

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