Beziehung kaputt, aber Partner hat noch intime Bilder?

Beziehung kaputt, aber Partner hat noch intime Bilder?

Geht die Beziehung in die Brüche, kann der eine Partner von dem anderen die Herausgabe bzw. Löschung intimer Bild- oder Filmaufnahmen verlangen.

Im zu entscheidenden Fall hatten die Parteien eine intime Liebesbeziehung. Während dieser hatte die Frau, hier die Klägerin, ihrem Partner nicht nur ihre eigenen intimen Fotos überlassen. Dieser hatte von ihr neben alltäglichen selbst intime Fotos und Videos gemacht. Diese zeigten sie teilweise bekleidet, teilweise in Unterwäsche, teilweise aber auch nackt, vor, während oder auch nach dem Geschlechtsverkehr.

Als er nach dem Scheitern der Beziehung diese nicht herausgeben und löschen wollte, verklagte sie ihn - und gewann. Der Ex-Partner hatte die Bilder und Videos mit Intimbezug herauszugeben und zu löschen (so BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015, Az. VI ZR 271/14). Dies, da die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten, insbesondere ihrer Intimsphäre, verletzt sei, da sie die Einwilligung nur bezogen auf die Beziehung erteilt hatte.

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