Bewertungsportale im Internet

Bewertungsportale im Internet

Wollen Sie eine negative Bewertung in einem Bewertungsportal löschen lassen, müssen Sie den Verfasser der Bewertung hierzu auffordern. Ist dieser unbekannt, liegt es nahe, sich an den Betreiber des Bewertungsportal zu wenden. Dieser darf nach nach §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 5 S. 4 TMG im Einzelfall jedoch nur auf Anordnung einer zuständigen Stellen Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.

Ohne Einwilligung des Nutzers darf der Betreiber des Bewertungsportals dessen personenbezogenen Daten daher nicht herausgeben.

Es besteht aber die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber geltend zu machen.

 

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