Die Verpflichtungen, die die Rechtsprechungen einem Architekten auferlegt, werden immer weiter ausgedehnt. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg muss ein Architekt die Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems besonders intensiv überwachen bzw. überprüfen, weil es sich um ein technisch anspruchsvolles, kompliziertes und „sensibles“ Gewerk handelt. (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.06.2014)
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