Bei auffälligen Autofahrern wird immer häufiger statt einer Blutprobe ein Atemalkoholtest durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass sich der Kontrolleur genauestens an die Bedienungsanleitung des Gerätes hält. Zwischen (Alkohol-)Trinkende und Kontrolle müssen 20 Minuten liegen. 10 Minuten vor der Kontrolle darf weder gegessen noch getrunken werden. Wird gegen diese Anweisungen verstoßen, ist die Messung ungültig und kann in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren nicht verwertet werden.
Zurück zur Übersicht