Arzneimittelhersteller und Vertreiber (= Apotheken) „wirken“ am liebsten in aller Stille, wenn es um die Preise insbesondere für verschreibungspflichtige Arzneien geht. Ein Marktwettbewerb existiert bei diesen Produkten ohnehin nicht, da die sogenannte Arzneimittelpreisverordnung diesen verhindert. Ziel dieser Verordnung ist angeblich die Verhinderung ungerechtfertigter Preiserhöhung für lebenswichtige Medikamente.
Erreicht hat man tatsächlich eine gesetzliche Garantie zur Durchsetzung gleichmäßig hoher Abgabepreise.
Nun hat der europäische Gerichtshof (EuGH) den Markt zumindest für Versandapotheken geöffnet, um den Wettbewerb europaweit zu stärken.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: nicht nur für Privatpatienten, auch für gesetzlich Krankenversicherte kann diese Öffnung finanziell von Vorteil sein:
Manche Versandapotheken erlassen bzw. vermindern den fälligen Zuzahlungsbetrag für die Versicherten. Gerade für mehrfache kranke Patienten, die auf die Einnahme mehrerer kostspieliger Medikamente angewiesen sind, kann sich diesem Ergebnis durchaus lohnen.
Keiner weiß allerdings, wie lange wir noch in den Genuss dieser Marktöffnung kommen: Die bekannt durchsetzungsstarke Lobby der freien Apotheka hat bereits gefordert, für verschreibungspflichtige Medikamente den Bezug durch Versandapotheken gesetzlich grundsätzlich zu verbieten.
„…, wer Böses dabei denkt!“
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