Apple-Stores

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Seit 2010 hat Apple beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt eine dreidimensionale Marke für "Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computer, Computer-Software, Computer-Peripheriegeräte, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und Zubehör und darauf bezogene Produktdemonstrationen" eingetragen, mit der die als "Flagship Stores" bezeichneten Ladengeschäfte in der Form einer mehrfarbigen Zeichnung dargestellt werden.

Als Apple die internationale Registrierung dieser Marke beantragte, lehnte 2013 das Deutsche Patent- und Markenamt die Schutzerstreckung auf das deutsche Hoheitsgebiet ab.

Der EuGH entschied nun, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden kann.

 

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