Im Falle rechtlicher Streitigkeiten oder Unklarheiten ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich. Vor allem löst ein Anwalt oftmals Probleme, bevor sich diese ausweiten. Trotzdem nehmen viele noch immer dieses Risiko in Kauf und meiden den direkten Weg zum Anwalt. Zum einem geschieht dies aus Angst vor hohen Gebühren oder versteckten Rechtsanwaltkosten. Zum anderen erscheinen die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit oft zu hoch, um einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir nehmen unseren Mandanten die Besorgnis und informieren Sie im Folgenden umfassend zum Thema Anwaltskosten. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten über Vergütung, Abrechnung, Kostenhilfe und Rechtsschutzversicherungen (RVG).
Es wird fälschlicherweise häufig angenommen, dass ein Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung durchführt. Dies stimmt so nicht. Da eine anwaltliche Beratung in der Regel sehr ausführlich ausfällt und der Anwalt bereits hier mit Zeit und fachlicher Kompetenz zur Verfügung steht, werden die Rechtsanwaltskosten für die Erstberatung in Rechnung gestellt. Entsprechend rechtlicher Vorgaben darf die Gebühr der Erstberatung, unabhängig vom Aufwand und des Streitwertes, eine Höhe von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten. In unserer Kanzlei bieten wir jedoch eine kostenlose Ersteinschätzung an. Infolgedessen bewerten wir, ob sich die Inanspruchnahme eines rechtlichen Beistandes für Sie lohnt. Erst dann erfolgt die Erstberatung.
Für unsere KORN VITUS RECHTSANWÄLTE in Mönchengladbach ist es ein besonderes Anliegen, unseren Mandanten in jeglichen Rechtsfällen bestmöglich weiterhelfen zu können. Ihre Zufriedenheit von der Erstberatung, über weitere Tätigkeiten, bis zur möglichen Prozessabwicklung hat dabei höchste Priorität für unsere Kanzlei. Unnötige Kalkulationen und versteckte Nachfolgekosten helfen daher weder Ihnen, noch uns weiter.
In vielen Fällen lässt sich aufgrund unserer Erfahrung der Aufwand für Ihr Mandat bereits im Vorfeld gut kalkulieren. Deswegen können wir Ihnen für bestimmte Mandate einen Festpreis bzw. ein Pauschalhonorar anbieten. Ihr Vorteil: maximale Planungssicherheit.
Eine wichtige Unterscheidung liegt in der Berechnung außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit. Wird ein Fall vor Gericht verhandelt, fällt für die zusätzlichen anwaltlichen Tätigkeiten eine Verfahrensgebühr an. Je nach Verlauf der Verhandlung können weitere Gebühren, wie eine Termingebühr (bei Erscheinen vor Gericht) oder eine Vergleichsgebühr (wenn eine Einigung durch Vergleich erreicht wird) anfallen. Aber auch hierzu erhalten Sie im Voraus genaue Auskünfte.
Zudem besteht die Möglichkeit, unsere Vergütung nach Aufwand abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt dann auf Stundenhonorarbasis. Dabei wird nur der zeitliche Aufwand abgerechnet, der tatsächlich angefallen ist.
In allen anderen Fällen, auch wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintritt, rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich hierbei grundsätzlich nach der Höhe des Gegenstandswertes, bzw. nach dem vorliegenden Streitwerte ab und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar geregelt. Dadurch erhalten Sie als Mandant noch einmal zusätzliche Kostensicherheit und Planungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten des Rechtsanwalts. Dies beutet, dass Sie als Mandant für die Zahlung unserer Gebühren verantwortlich sind. Je nach Konstellation, wenn der Gegner zum Beispiel mit seiner von Ihnen geforderten Leistung in Verzug ist oder einen Verkehrsunfall verschuldete hat, ist er aber verpflichtet, Sie von dieser Zahlung freizustellen, also die Kosten zu übernehmen.
Durch Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, im Falle des Vorliegens der vertraglichen Voraussetzungen, dass die gesetzlich vorgesehenen Gebühren von dieser übernommen werden. Sofern Sie Hilfe durch einen Anwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, etc. benötigen, übernimmt die Versicherung, im vereinbarten Umfang, anfallende Kosten. Dies gilt dann, sowohl für eigene und fremde Anwalts- und Gerichtskosten, aber ebenso für Sachverständigengebühren. Wir stellen auf Ihren Wunsch hin gerne kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Abwicklung.
Niemand wird von der Rechtsprechung ausgeschlossen! Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre finanziellen Mittel übersteigen, ist dies kein Ausschlusskriterium für die Inanspruchnahme juristischen Beistandes. Ihnen bleibt die Möglichkeit, bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern Einkommen und Vermögenswerte unterhalb bestimmter Grenzen liegen und ein Rechtsstreit nicht bereits im Vorfeld vom Gericht als aussichtslos eingeschätzt wird. Im Falle einer Bewilligung kommt der Staat vollständig für die eigenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten auf.
Unsere Rechtsanwälte in Mönchengladbach beraten Sie auch hierzu gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung. Die amtlichen Formulare erhalten Sie von uns.