Immer häufiger melden sich Patienten mit Infektionserkrankungen, die sie sich während eines Krankenhausaufenthalts geholt haben. Vielfach geht es um sogenannte multi-resistente Keime, bei denen die meisten herkömmlichen Antibiotika wirkungslos sind.
Die Krankenhausträger sind nach dem Infektionsschutzgesetz und dem seit Februar 2013 geltenden Patientenrechtegesetz in besonderem Maße dazu verpflichtet, geltende Hygienerichtlinien zu beachten und die Einhaltung auch zu dokumentieren.
Wie kann ich hierauf als Patient Einfluss nehmen?
Denn nur dann, wenn der Patient einen Verstoß gegen anerkannte Hygienerichtlinien (nachzulesen in den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de) darlegen und beweisen kann, hat er gute Aussichten, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
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