Als Privatpatient ausgeben, um einen schnellen Termin zu erhalten?

Als Privatpatient ausgeben, um einen schnellen Termin zu erhalten?

Rechtslage: Ärzte können Patienten auch wieder abweisen

Ist es eine gute Idee, sich als gesetzlich versicherter Patient als Privatpatient auszugeben, um schneller einen Termin zu erhalten? Die Antwort lautet ganz klar: Nein!

Auch wenn diese Frage nicht ganz unumstritten ist und es viele Ärzte gibt, die keine Unterschiede in der Terminvergabe zwischen Kassen- und Privatpatienten machen, besteht vielfach die Beobachtung, dass es einen solchen Unterschied gibt.

Jedenfalls dann, wenn man einen Termin zu einem Zeitpunkt erhalten hat, in dem der Arzt nur Privatsprechstunden durchführt, kann der Arzt einen solchen Patienten abweisen.

Die ärztliche Verpflichtung zur sofortigen Behandlung besteht nur im Notfall. Mogelnde Patienten riskieren also, zum Termin gar nicht behandelt zu werden. Wie ein Arzt in einer Sprechstunde vorgeht, in der er sowohl Privat- als auch GKV-Patienten behandelt, ist sicher schwieriger zu beurteilen. Als Grundsatz bleibt jedoch, dass auch hier keine Pflicht zur sofortigen Behandlung besteht und der Arzt folglich in seiner Terminvergabe auch in solchen Situation frei ist und einen neuen Termin vereinbaren kann.

Unsere Empfehlung für Patienten lautet daher, bei der Terminverabredung ehrlich bleiben. Immerhin geht es um den Abschluss eines Behandlungsvertrages, für dessen Bedingungen die Versicherteneigenschaft eine wichtige Rolle spielt. Losgelöst von rechtlichen Aspekten sollte beiderseits an einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung gelegen sein. Was für eine Behandlung hat man zu erwarten, wenn der erste Kontakt zu einem neuen Arzt so beginnt? Andererseits können Patienten ihre Ärzte frei wählen und im Zweifelsfall zu einem niedergelassenen Vertragsarzt wechseln, bei dem sich der Kassenpatient nicht zweitklassig behandelt fühlt.

Das Versorgungsstärkungsgesetz soll in diesem Zusammenhang durch die Verpflichtung zur zeitnahen Terminvergabe Abhilfe schaffen. Bei Problemen kann es sinnvoll sein, sich an die Kassenärztliche Vereinigung vor Ort zu wenden. Sie muss den Versorgungsauftrag der Gesetzlichen Krankenversicherungen sicherstellen, also auch zeitnahe Termine ermöglichen. Zukünftig werden hierfür separate Stellen eingerichtet. Auch Krankenkassen bieten oftmals Terminvergabeservices an.

Bei weitergehenden Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.

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