Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Den Medien war zu entnehmen, dass Personen vorgaben, an einer ausgeschriebenen Arbeitsstelle oder angebotenen Wohnung interessiert zu sein. Tatsächlich sei es ihnen aber nur darum gegangen, die Anbieter wegen Diskriminierung auf Entschädigung zu verklagen (sogenanntes AGG-Hopping). Ein solches Verhalten kann strafbar sein. Die Staatsanwaltschaft München hat bereits im vergangenen Jahr in einem Fall wegen mutmaßlicher Scheinbewerbung Anklage erhoben.
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