Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Änderungen mit sich. Ein paar wollen wir Ihnen hier bezogen auf das Medizinrecht kurz zusammenstellen:
Ab Januar 2017 gibt es anstelle der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf Pflegegrade. Dies führt für die meisten zu mehr Geld pro Monat. Für alle Einrichtungen wird im stationären Bereich ein einheitlicher Eigenbetrag eingeführt. Nachteil ist allerdings, dass auch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht werden. Siehe hierzu Änderungen in 2017 - Arbeitsrecht.
Ein Gesetz, welches im Frühjahr 2017 in Kraft tritt, erlaubt Schwerstkranken künftig Arzneimittel auf Cannabisbasis. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten hierfür. Für die legale Versorgung soll eine staatliche Cannabisagentur sorgen. Der private Anbau bleibt weiterhin verboten.
Ab 1. Juli 2017 können Patienten ihren Arzt per Videotelefonie konsultieren, sofern dieser das anbietet. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Die Sprechstunde per Videotelefonie ersetzt aber nicht die Vor-Ort-Behandlung, sondern ergänzt sie lediglich.
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