Die 2. VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gem. § 1612a Abs. 1 BGB wird zum 1.1.2020 angepasst
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt monatlich
Die Verordnung tritt am 1.1.2020 in Kraft.
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