Wenn ja, dann stehen Sie damit nicht alleine da: Die Kanzlei WALDORF FROMMER ist für ihre umfangreichen Abmahntätigkeiten bundesweit bekannt. Man mag die massenhaften Abmahnungen für verwerflich halten, ernst nehmen sollte man sie aber dennoch. Uns kontaktieren wöchentlich verunsicherte Mandanten, die eine Abmahnung von WALDORF FROMMER erhalten haben. Da sie in den meisten Fällen zum ersten Mal mit einer Abmahnung konfrontiert werden, wissen sie verständlicherweise nicht, wie Sie darauf reagieren sollen. Unsere Mandanten wissen oftmals auch überhaupt nicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird.
Rufen Sie uns gerne unter 02161 920328 an. Sie können uns die Abmahnung auch per E-Mail an be@KornVitus.de zusenden. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von uns. Ihr Ansprechpartner ist unser Experte Rechtsanwalt Alexander Beyer, LL.M. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht ist er auf derartige Fälle spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Abmahnungen von WALDORF FROMMER. Er steht Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung.
Wenn Sie den entsprechenden Film nicht angeboten bzw. übertragen haben, ist die Chance sehr hoch, dass Sie die von WALDORF FROMMER geltend gemachten Forderungen nicht erfüllen müssen. In jedem Fall kann die Zahlungsforderung mit der richtigen Argumentation deutlich reduziert werden. Ob Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten, hängt immer vom Einzelfall ab und kann daher nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, die Unterlassungserklärung einfach „blind“ zu unterschreiben. Sie müssen sich bewusst machen, dass Sie durch die Unterzeichnung der Erklärung einen Vertrag mit dem jeweiligen Rechteinhaber abschließen, in welchem Sie sich verpflichten im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen. Deren Höhe liegt in der Regel zwischen 3.000 und 6.000 € pro Verstoß. Die Abmahnung einfach zu ignorieren, ist auch Alternative. Hier ist einfach die Gefahr zu hoch, dass Sie am Ende vor Gericht stehen. Das kann Sie am Ende nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten.
Zunächst muss der klagende Rechteinhabers durch Vorlage entsprechender Ermittlungsergebnisse nachweisen, dass der Film über Ihren Anschluss angeboten bzw. übertragen wurde. Sollte ihm dies gelingen, besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine so genannte tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich sind.
Um diese Vermutung zu erschüttern, müssen Sie als Anschlussinhaber Umstände darlegen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt. Diese rechtliche Pflicht wird als so genannte „sekundären Darlegungslast“ bezeichnet. Derartige Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn neben Ihnen noch weitere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, etwa Familienangehörige, Mitbewohner oder Besucher. Mittlerweile stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die entsprechende Darlegungspflicht. Daher ist es hier entscheidend, sorgfältig und präzise vorzutragen. Auf der anderen Seite sollten Sie auch nicht zu viel preisgeben. Dies kann sich im Zweifel nachteilig für Sie auswirken.
Ein allgemeiner Ratschlag, was Sie WALDORF FROMMER hier am besten mitteilen, ist an dieser Stelle leider nicht möglich. Welcher Vortrag im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Gerne entwickeln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch für Sie die passende und beste Verteidigungsstrategie. Wir bieten Ihnen eine außergerichtliche Vertretung zu einem fairen transparenten Pauschalpreis ohne versteckte Kosten an. Wenn es Ihnen zeitlich oder aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, in unserer Kanzlei vorbeizukommen, ist das überhaupt kein Problem. Neben einer Kommunikation per Telefon und E-Mail bieten wir Ihnen dank unserer modernen Technik auch den Zugriff auf eine so genannte onlineAkte an. Mit Ihr können Sie jederzeit über Ihren PC, Ihr Tablet oder Smartphone auf Ihre persönliche Mandantenakte zugreifen. Hier können Sie sämtliche Schriftstücke aufrufen, die Ihren Fall betreffen, so dass Sie sich über die aktuellen Vorgänge auf dem Laufenden halten können. Eine sichere SSL-Verschlüsselung sorgt dafür, dass kein Dritter auf Ihre Akte zugreifen kann.
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