Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei pixel.Law wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne fachanwaltliche Überprüfung und ohne vollständige Entfernung der betroffenen Bilder (auch innerhalb der google-Suche) nicht unterschreiben.
Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei pixelLaw im Namen der Fotografin Nicole Sikorski vor. Darin wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Fotografien unbefugt zu benutzen und dadurch die Urheberrechte von der Fotografin Nicole Sikorski zu verletzen.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die unsere Mandantschaft unterzeichnen soll. Daneben macht pixel.Law Schadensersatzansprüche in Höhe von 2.790,00 € sowie Aufwendungsersatz hinsichtlich des Anwaltshonorars in Höhe von 1.171,67 € geltend.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei pixel.Law erhalten haben, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Wenn die in der Abmahnung gesetzte Frist ohne Reaktion Ihrerseits abläuft, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass pixel.law die Forderungen gerichtlich geltend macht. Sollte der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung berechtigt sein, würden dadurch erhebliche weitere Kosten für Sie entstehen.
Auf der anderen Seite sollten Sie ohne anwaltliche Überprüfung weder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die geltend gemachten Kosten zahlen. Zunächst sollte ein Experte klären, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Oft hat der Abgemahnte Nutzungsrechte über Plattformen wie Pixelio oder Shutterstock erworben und lediglich vergessen die verwendeten Bilder mit dem Namen des Fotografen zu kennzeichnen. In diesem Fall stehen der Gegenseite nur teilweise Unterlassungsansprüche zu. Dies hat auch Einfluss auf die geltend gemachten Anwaltskosten.
Nach unserer Auffassung sind meistens auch die geltend gemachten Schadensersatzansprüche deutlich überhöht. Oft wird der Berechnung in der Abmahnung pauschal eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt, obwohl tatsächlich lediglich eine Nutzung von wenigen Wochen oder Monaten erfolgt ist.
Zögern Sie daher nicht, uns unter 02161 920328 anzurufen. Gerne können Sie uns die Abmahnung auch unverbindlich per E-Mail an be@KornVitus.de zukommen lassen. Im Anschluss erhalten Sie eine telefonische unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung durch unseren Fachanwalt. Ihr Ansprechpartner ist unser Experte Rechtsanwalt Alexander Beyer, LL.M. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht ist er auf derartige Fälle spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Abmahnungen. Er steht Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung.
Lesen Sie unbedingt auch unsere ausführlichen Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung.
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